Reisebestimmungen für Welpen

Aus gegebenem Anlass möchten wir auf eine wichtige Regelung für den Transport von Tieren innerhalb der EU hinweisen:

Die Regelung, dass Welpen (Hunde, Katzen, Frettchen) im Alter von weniger als 12 Wochen nur in Begleitung des Muttertieres innerhalb der EU über die Grenzen reisen dürfen ist weggefallen.

Welpen dürfen erst im Alter von 15 Wochen über die Grenzen reisen und auch nur dann, wenn:

  • die Tiere im Alter von 12 Wochen eine gültige Tollwutimpfung erhalten haben
  • mit einem Mikrochip gekennzeichnet sind und
  • einen gültigen EU-Heimtierausweis haben.

In den Fällen, in denen dies nicht eingehalten wurde, droht bei Kontrolle durch die Grenzpolizei oder das Veterinäramt eine Quarantänepflicht, die vom Veterinäramt angeordnet wird. Diese ist hier in München in den allermeisten Fällen kostenpflichtig im Tierheim Riem durchzuführen.

Wir wurden vom Veterinäramt daraufhingewiesen, dass wir Tierärzte eine Meldepflicht haben, wenn uns Tiere vorgestellt werden, die o.g Auflagen nicht erfüllen. Alternativ kann sich der Tierbesitzer auch selbst innerhalb von 24 Stunden beim Veterinäramt melden.

Vielen Neubesitzern ist diese Regelung unbekannt, daher möchten wir hier nochmals explizit darauf hin weisen.

Wenn Ihnen also Welpen angeboten werden, achten Sie auf die o.g Punkte und fragen Sie genau nach und prüfen Sie die überreichten Unterlagen. Nur so können wir uns gegen Tierhandel schützen und die Tollwutfreiheit erhalten.

© Tierärztliche Praxis Dr. Klaus Sommer, Heiglhofstr. 1a, 81377 München