Anlässlich eines aktuellen Tollwutfalls bei einem Welpen in Rheinland-Pfalz mahnt die Bundestierärztekammer erneut zur Vorsicht bei der Aufnahme von Hunden aus dem Auslandstierschutz. Der betroffene Welpe aus Russland war laut Impfpass gegen Tollwut geimpft, dennoch muss nach derzeitigem Stand davon ausgegangen werden, dass entweder keine wirksame Impfung erfolgt ist oder der Eintrag im Impfpass gefälscht wurde. Obwohl Deutschland seit 2008 als tollwutfrei gilt und die Krankheit hierzulande kaum noch als reale Bedrohung wahrgenommen wird, stellt sie in vielen anderen Regionen der Welt weiterhin ein ernstes Gesundheitsrisiko dar. Der Präsident der Bundestierärztekammer, Holger Vogel, betont, dass dieser Fall deutlich zeige, wie schnell Tollwut wieder eingeschleppt werden könne. Besonders bei Hunden aus Ländern mit endemischem Tollwutvorkommen bestehe ein reales Risiko, vor allem dann, wenn Impfdokumente nicht zuverlässig seien.
Im europäischen Reiseverkehr ist die Tollwutimpfung für Hunde, Katzen und Frettchen verpflichtend und wird im EU-Heimtierausweis dokumentiert. Moderne Impfstoffe bieten inzwischen einen Schutz von bis zu drei Jahren und sind behördlich anerkannt. Jeder Tierhalter kann somit einen wichtigen Beitrag zur weltweiten Bekämpfung dieser Krankheit leisten, indem Haustiere konsequent und regelmäßig geimpft werden. Ein lückenloser und verlässlicher Impfschutz gilt dabei als wichtigste Präventionsmaßnahme.
Tollwut ist eine melde- und bekämpfungspflichtige Viruserkrankung, die nach Ausbruch der klinischen Symptome sowohl bei Tieren als auch beim Menschen immer tödlich verläuft. Eine Behandlung erkrankter Tiere ist nicht möglich. Tiere ohne ausreichenden Impfschutz müssen im Verdachtsfall getötet werden. Für Menschen besteht nach Kontakt mit einem möglicherweise infizierten Tier die einzige lebensrettende Maßnahme in einer sofortigen Schutzimpfung, der sogenannten Postexpositionsprophylaxe, die unverzüglich eingeleitet werden muss.
Abschließend appelliert die Bundestierärztekammer an alle Tierhalterinnen und Tierhalter, sich vor der Aufnahme eines Hundes aus dem Ausland umfassend zu informieren und ausschließlich mit seriösen Organisationen zusammenzuarbeiten, die transparente Gesundheitsnachweise sowie eine ordnungsgemäße tierärztliche Betreuung gewährleisten. Tierschutz dürfe nicht dazu führen, dass die öffentliche Gesundheit gefährdet wird.
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