Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wurde für die Notdienstzeiten erweitert – Notdienst-GOT

Höhere Kosten für Tierhalter im Notdienst!

Die GOT-Novelle, im Übrigen ein Bundesgesetz, wurde nun am 13.2.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Einführung einer Notdienstgebühr und die Möglichkeit zur Abrechnung zum 4fach Satz der GOT sollen dazu beitragen die Notversorgung der Tiere aufrecht zu erhalten.

Hier die Zusammenfassung der Änderungen und Alles was Tierhalter zur neuen Notdienstgebühr und zur neuen GOT  (PDF-Download) wissen muss:

NEU sind folgende Punkte

Es ist verpflichtend eine Notdienstgebühr von 50.-EUR (netto !) = 59,50 EUR inkl MwSt.  je Fall eingeführt worden.
Neu ist auch, dass verpflichtend zusätzlich mindestens der 2 fache GOT Satz in Abrechnung zu bringen ist.
Abweichend von der bisherigen GOT, dürfen im Notdienst die Gebühren nun bis zum 4 fachen Satz erhoben werden.

In welchen Zeiten gilt die neue Gebührenordnung?

Sie gilt täglich ab 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des Folgetages.
Am Wochenende von Freitag 18.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr.
An gesetzlichen Feiertagen von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr.

Wenn eine Praxis oder Klinik, wie wir, reguläre Sprechzeiten unter der Woche z.B. bis 18.30 Uhr oder bis 19.30 Uhr anbietet, fällt in diesen Zeiten KEINE Notdienstgebühr an und die Gebühren bewegen sich wie immer zwischen dem 1 und dem 3 fachen Satz der GOT.
Gleiches gilt für unsere Samstagssprechstunde in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Danach gilt die neue GOT.

Warum wurde die GOT novelliert?

Kurz gesagt, ist die Versorgung der Patienten in den Notdienstzeiten gefährdet, weil die Kosten in den o.g. Zeiten mit Einführung (und Durchsetzung) des Arbeitszeitgesetzes enorm gestiegen sind. Viele Kliniken haben deswegen bereits in vielen Teilen Deutschlands den Notdienst aufgegeben und ihre Klinikzulassung zurückgegeben.

Zusammenfassung:

Die GOT wurde also für die Tierbesitzer und die Tiere novelliert.
Durch die Novellierung sollen wir Tierärzte nur in die Lage versetzt werden, die Kosten des Notdienstes zu finanzieren und es soll uns ermöglicht werden, die Anzahl, der für die Erfüllung des Notdienstes notwendigen Mitarbeiter, sicher zu stellen.

Wie setzen WIR die GOT-Novelle, ausgehend von 59,50 Eur Notdienstgebühr, in unserer Praxis um?

So wie es die Intention des Gesetzgebers vorsieht:
Bei uns besteht der Notdienst aus einer reinen Rufbereitschaft.  Diese Dienstleistung bieten wir von Herzen gerne für unsere Kunden und unsere Patienten an.
Und immer dann, wenn Sie uns am Notdiensthandy erreichen und sich mit dem diensthabenden Tierarzt in der Praxis treffen, holen Sie diesen dennoch aus seiner Freizeit.

Daher werden wir in meiner Praxis die 50 Eur an genau diesen Tierarzt (und ggf. notwendige Helferin) über die monatliche Lohnabrechnung ausschütten.
Die zusätzlich erhobenen höheren Gebühren, werden die weiteren höheren Lohn- und Lohnnebenkosten finanzieren.
9,50 Eur fließen über die Mehrwertsteuer an den Staat.

Hier ein paar weiterführende Informationen und Quellen:

Was sagt die Bundesregierung in der Beschlussvorlage zu den neuen Kosten ?

… F. Weitere Kosten:
Die zusätzlichen weiteren Kosten sind für Bürgerinnen und Bürger, die Heimtiere halten, sowie für die Wirtschaftsbeteiligten geringfügig. … (1) (Seite 3)

Zitate aus der Beschlussvorlage der Bundesregierung:

…Tierärztliche Fachverbände, unter anderem die Bundestierärztekammer, haben darauf hingewiesen, dass die Notdienstversorgung von Tieren erheblich gefährdet ist, weil Tierärztliche Kliniken, die standesrechtlich (nach Ländergesetzen und Kammerrecht) zur Vorhaltung eines Bereitschaftsdienstes (24 Stunden Anwesenheit mindestens eines Tierarztes) zur Notfallversorgung von Tieren verpflichtet sind, aus finanziellen Gründen bereits vielfach auf ihren Status als Tierärztliche Klinik verzichtet haben. Dadurch ist eine adäquate flächendeckende tierärztliche Versorgung von Tieren außerhalb der regulären Behandlungszeiten nicht mehr ohne weiteres gewährleistet … (1)

… Daher soll mit einer eigenen Gebührenregelung die finanzielle Basis für die Durchführung der Notdienstversorgung von Tieren verbessert werden. … (1)
… B. Lösung: Erlass der vorliegenden Verordnung.:
C. Alternativen: Keine … (1)

Links
(1) https://www.bundesrat.de/…/druck…/2019/0501-0600/588-19.pdf…